Brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht? Rechtsberatung in Düsseldorf
Wenn Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben oder von Krankheit betroffen sind, machen Sie sich Gedanken über die Zeit, in der Sie nicht mehr in der Lage sein werden, eigene Entscheidungen zu treffen. Bevor dieser Zustand eintrifft, können Sie rechtlich-bindende Vorsorge treffen. Die Expertinnen und Experten von Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei erklären Ihnen, worauf es ankommt und wieso Sie einen Anwalt beauftragen sollten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Ihr Anwalt klärt auf – was ist eine Vorsorgevollmacht?
Nicht nur das Erbrecht und ein Testament sind wichtig. Es gibt Situationen und Zustände, in den Menschen über Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst bestimmen können. Damit Sie nicht in diese Lage geraten, können Sie vorausschauend eine Person Ihrer Wahl mit Ihren Angelegenheiten betrauen. Auf diese Weise ist juristisch sichergestellt, eine andere Person in Ihrem Sinne für Sie handeln wird. Als Vollmachtgeber bzw. -geberin bestimmen Sie zusammen mit Unterstützung von Rechtsanwälten den Umfang der Befugnisse selbst.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – Fachanwälte erklären den Unterschied
In einer Patientenverfügung regeln Sie, in welche medizinische Maßnahmen Sie in einem gesundheitlichen Ernstfall einwilligen und in welche nicht. Wenn Sie eine Person bevollmächtigen, legen Sie Ihren Willen bei einem medizinischen Ernstfall nicht fest.
Sie können jedoch eine Person Ihrer Wahl mit der Entscheidungsbefugnis über medizinische Maßnahmen bevollmächtigen. Im Ernstfall kann die bevollmächtigte Person darüber entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen angewandt werden und welche nicht. Bei einer Betreuungsverfügung ist geregelt, wer Sie betreuen soll. Diese Person hat darüber hinaus keine Entscheidungsbefugnis.
Unterstützung durch Ihren Anwalt in Düsseldorf – das bedeutet eine Vollmacht
Ein Dokument dieser Art wird auch Versorgungsvollmacht genannt. Bevollmächtige Personen erhalten Entscheidungsbefugnis, sobald Vollmachtgebende durch z.B. Krankheit keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Mit einer solchen Vormacht vermeiden Sie eine rechtliche Betreuung. Wenn Sie für diese Lebenssituationen keine Vorsorge treffen, wird das Gericht Betreuerin und Betreuer bestellen. In diesem Fall haben Sie keinen Einfluss darauf, von wem Sie betreut werden und wer die Sorge über Ihre finanziellen Angelegenheiten übernimmt.
Anwälte in Düsseldorf – das können Sie in einer Generalvollmacht bestimmen
Gesetzlich ist es nicht festgelegt, wie eine Vollmacht gestaltet werden muss. Sie können Sie auch eine Generalvollmacht entwerfen, damit die bevollmächtigte Person in sämtlichen Angelegenheiten umfassend für Sie tätig werden kann. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Form muss schriftlich sein
- Namen und Adressen müssen genannt sein
- Konkrete Benennung der Befugnisse
Ihre Bestimmungen können allerdings auch nur einen Teilbereich umfassen und mit einer Betreuungsverfügung oder einer Betreuungsvollmacht verbunden werden. Darin legen Sie fest, wer Sie betreuen und pflegen soll, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sorgen können.
Mehrere Personen in einer Vollmacht – rechtliche Unterstützung in Düsseldorf
Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen. Mit einer Ersatzvollmacht z.B. können Sie eine Person bestimmen, die bevollmächtigt wird, wenn eine Person ausfällt. Bei einer Doppelvollmacht geben Sie zwei Bevollmächtigte an, damit diese sich gegenseitig kontrollieren. Mehrere Einzelvollmachten sind sinnvoll, damit unterschiedliche bevollmächtigte Personen sich um unterschiedliche Bereiche kümmern. Ein Einzelvollmachten sollten Sie allerdings darauf achten, dass die Vertretungsbereiche klar voneinander abgegrenzt sind. In unserer Kanzlei können Sie sich dazu beraten lassen.
Vollmacht kündigen – Ihr Rechtsanwalt berät Sie
Sie können das Dokument jederzeit, formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wenn allerdings die Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist, müssen sie besondere Bedingungen erfüllt werden, damit die Vertretung aufgehoben wird. Sie müssen sich an das Betreuungsgericht wenden, damit dieses Ihnen Betreuerin bzw. Betreuer bestellen. Gegenüber diesen müssen Sie die Kündigung erklären.
Auch wenn Vollmachtnehmende die Vollmachtstätigkeit nicht mehr leisten können oder wollen, können diese durch gerichtlich bestellte Betreuende das Dokument widerrufen. In diesem Fall sind die bevollmächtigten Personen nicht mehr verpflichtet, Sorge zu leisten.
Vorsorgevollmacht – brauchen Sie einen Rechtsanwalt dafür?
Eine Bevollmächtigung einer dritten Person kann in solchen Angelegenheiten sehr umfassend ausfallen. Die Tragweite und die Konsequenzen der Bevollmächtigung sollten Ihnen bewusst sein. Bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt in einer Kanzlei erhalten Sie eine umfassende Beratung, damit die Formulierungen genau treffen ausfallen. Auch Ihre Fragen zum Erbrecht können besprochen werden. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für eine Beratung in Düsseldorf!
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