Patientenverfügung: Beratung vom Anwalt in Düsseldorf
Wie möchten Sie behandelt werden, wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können? In Ihrer Patientenverfügung regeln Sie, was geschehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Ihr Rechtsanwalt berät Sie rund um Ihr Recht als Patient und Ihre Möglichkeiten zur Vorsorge.
Was umfasst eine Patientenverfügung?
Im Rahmen einer Patientenverfügung regeln Sie schriftlich, was im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit passieren soll. Diese kann eintreten, wenn Sie aufgrund geistiger oder seelischer Erkrankungen keine Entscheidungen mehr treffen oder diese wegen körperlicher Erkrankungen nicht mehr äußern können. Mit der Verfügung halten Sie Ihren Willen im Voraus verbindlich fest. Dieser richtet sich in der Regel an die behandelnden Ärzte und Ärztinnen sowie das Behandlungsteam. Sie können aber auch festlegen, was Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter für Sie entscheiden sollen.
Was genau regelt eine Patientenverfügung?
Mittels Verfügung legen Sie fest, welche Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffe vorgenommen werden sollen und welche nicht. Am besten ergänzen Sie diese Vorschriften um weitere Wünsche und Bitten sowie Richtlinien für Ihre gesetzlichen Vertreter. Dadurch können diese in Bereichen, welche die Verfügung nicht unmittelbar abdeckt, besser in Ihrem Sinne entscheiden. Üblicherweise legen Sie in Ihrer Verfügung Richtlinien für folgende Behandlungen und Maßnahmen fest:
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Wiederbelebung
- Künstliche Beatmung
- Schmerz- und Symptombehandlung
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Dialyse
- Einsatz von Antibiotika und Blutkonserven
Welche Vorteile hat eine Patientenverfügung?
Das Ausfüllen oder Verfassen einer Verfügung ist keine Pflicht. Gesetzlich ist sogar festgelegt, dass Versicherungen und alle Arten von Verträgen keine solche Verfügung als Voraussetzung für ihren Abschluss fordern dürfen. Trotzdem hat die Vorsorge mittels Verfügung sowohl für Sie als Patient oder Patientin als auch für Ihre Angehörigen einige entscheidende Vorteile: Sie haben Sicherheit, dass Angehörige und berufene Betreuer im Ernstfall nach Ihrem Willen entscheiden.
Andererseits entlasten Sie Ihre Angehörigen und Betreuung: Diese müssen die schweren Entscheidungen nicht selbst treffen, sondern können sich nach Ihren mit Ihrem Rechtsanwalt erarbeiteten Vorgaben richten.
Eine mit einem Fachanwalt für Erbrecht aufgesetzte Verfügung hilft Ihnen außerdem, im Ernstfall Streitigkeiten innerhalb der Familie, die vor Gericht enden und sich bis auf die Erbschaft erstrecken können, zu vermeiden. Lassen Sie sich deswegen in dieser Hinsicht von unseren Rechtsanwälten beraten, um eine rechtssichere und damit verbindliche Vorsorgevollmacht, die Ihre Erben entlastet, aufzusetzen.
Wie sieht eine korrekte Patientenverfügung aus?
Der Gesetzgeber fordert, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst wird. Das bedeutet aber nicht, dass Sie das Dokument unbedingt selbst schreiben müssen. Eine eigene Unterschrift von Hand reicht aus, damit die Verfügung gültig ist. Alternativ kann auch die Beglaubigung durch einen Notar die Echtheit der Verfügung bestätigen. Fertigen Sie das Dokument mithilfe eines Fachanwalts oder Rechtsanwalts an, können Sie sicher sein, dass es korrekt aufgesetzt und gültig ist.
Damit Ihre Verfügung im Ernstfall auch zum Einsatz kommt, sollten Sie einen Verweis auf diese bei sich tragen sowie Krankenhäuser und Pflegeheime bei ihrer Aufnahme auf die Verfügung hinweisen. Alternativ können Sie einen Vermerk bei Ihrem Rechtsanwalt hinterlegen. Am besten ist es, wenn Sie Ihre Angehörigen und vor allem Ihrer bevollmächtigten Vertrauensperson von der Verfügung erzählen und diese mit ihm oder ihr durchgehen. So gehen Sie sicher, dass es keine Missverständnisse gibt und Ihr Wille bezüglich Ihrer Behandlungswünsche im Ernstfall auch sicher berücksichtigt wird.
Weitere Möglichkeiten zur Vorsorge: Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Eine Patientenverfügung ist nur der erste Schritt, um im Ernstfall rundum abgesichert zu sein und Ihren Willen für schwierige Situationen festzuhalten. Mit einer Vorsorgevollmacht erklären Sie einen Stellvertreter, der für Sie entscheidet, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das können Angehörige, aber auch Ihr Anwalt sein. Seine oder ihre Aufgabe ist es in erster Linie, für die Umsetzung und Einhaltung Ihrer Verfügung zu sorgen.
Nicht immer decken Patientenverfügung und Vollmacht zur Vorsorge alle Bereiche und Entscheidungen ab, die im Zweifelsfall getroffen werden müssen. Mit einer Betreuungsverfügung sind Sie auch dann auf der sicheren Seite: Häufig kommt es vor, dass Entscheidungen getroffen werden müssen, für die Sie in Ihrer Patientenverfügung keine konkreten Anweisungen hinterlassen haben. Dann trifft der oder die Bevollmächtigte, ein Angehöriger oder Ihr Anwalt, aufgrund vorher getroffener Vereinbarungen und den Richtlinien in Ihrer Verfügung diese Entscheidungen in Ihrem Sinne.
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