Eheverträge
Soweit kein Ehevertrag zwischen Ehepartnern besteht, gelten die familienrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Folglich leben Verheiratete im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall kann dies zu unerwünschten Auswirkungen auf die Vermögensverhältnisse der Ehepartner führen, da eventuell während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn), etwa in Form von Immobilien, zu gleichen Teilen auf die Partner aufgeteilt wird (Zugewinnausgleich). Neben dem Güterstand greift das Familienrecht auch in die Regelungsbereiche Versorgungsausgleich und dem nachehelichen Unterhalt ein.
Mit einem Ehevertrag können also individuelle Regelungen für ein Ende der Ehe auf den Ebenen Güterstand, Versorgungsausgleich und des nachehelichen Unterhalts bestimmt werden.
Diese Arten von Eheverträgen gibt es und ihre Unterschiede
Im Wesentlichen gibt es folgende Regelungsbereiche, die Ehepartner für den Fall einer Scheidung Ihrer Ehe geregelt haben wollen.
Das regelt ein Ehevertrag
- Nachehelicher Unterhalt
Dieser Aspekt behandelt die eventuellen nachehelichen Unterhaltsansprüche, etwa wegen gemeinsamer Kinder, §1570 ff BGB, oder bezüglich eines Aufstockungsunterhalts, §1573 Abs. 2 BGB, für im Nachgang der Scheidung finanziell schlechter gestellte Partner. Weitere Regelungen im Rahmen eines Ehevertrags können hinsichtlich der nachehelichen Aufteilung von Hausratsgegenständen oder etwa der Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung getroffen werden.Um zu verhindern, dass Eheleute für etwaige Schulden des Partners aufkommen müssen, sind ein Ehevertrag oder die Vereinbarung zur Gütertrennung nicht vonnöten. Hier reicht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, ein Partner hat ausdrücklich eine Mithaftung unterschrieben. Gleiches gilt bei Schenkungen und Erbschaften. Diese werden dem Anfangsvermögen des jeweiligen Ehepartners hinzugerechnet.
- Güterstand
Festlegung der güterrechtlichen Verhältnisse bei einer Scheidung. Hiermit werden Regelungen im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit Vermögenswerten im Zuge einer Scheidung festgelegt.
Hier kann der Güterstand der Zugewinngemeinschaft modifiziert werden, sodass nicht der originäre Zugewinnausgleich des Familienrechts greift. Es können aber auch die sogenannte Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbart werden. - Versorgungsausgleich
Hierunter fallen Regelungen hinsichtlich Ansprüchen aus eventuell erworbenen Rentenanwartschaften, welche die Eheleute während Ihrer Ehezeit erworben haben.
Das sind die Vor- und Nachteile eines Ehevertrags und darum ist ein guter Ehevertrag wichtig
Vorteile
- Vorsorge:
Mit einem Ehevertrag können Sie in Zeiten einer glücklichen Ehe kostspielige Missverständnisse oder Streitpunkte in einem eventuellen Scheidungsfall im Vorhinein unterbinden beziehungsweise bestmöglich eingrenzen. - Sicherheit und Flexibilität
Durch ein separates Vertragswerk im Zuge der Eheschließung, lassen sich auch lediglich kleine Anpassungen zum Güterstand der Zugewinngemeinschaft vertraglich regeln, etwa für den Fall, dass die Ehepartner während ihrer gemeinsamen Zeit Immobilienvermögen erlangen. Entsprechende Übereinkünfte gewähren beiden Eheleuten hierfür die nötige Sicherheit und Gewissheit für den Fall einer Trennung.
Nachteile
- Kosten:
Ehepartner sollten anhand der zu regelnden Vermögensgegenstände und der herrschenden Ehekonstellation eine Notwendigkeit und die voraussichtliche Kostenhöhe eines Ehevertrages mit einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht im Vorfeld besprechen. - Komplexität:
Beide Eheleute sollten sich notariell und mithilfe eines Anwalts oder einer Anwältin eingehend bei der Errichtung eines Ehevertrags beraten lassen. Es ist keinem Partner damit geholfen, wenn etwaige Klauseln im Ehevertrag am Ende nicht den zu regelnden Angelegenheiten entsprechen oder für die Partner womöglich nicht verständlich in den Vertrag eingearbeitet wurden, sodass es im Scheidungsfall zu unerwarteten Missverständnissen bei der Aufteilung von Vermögensgegenständen oder der Durchsetzung von Versorgungs- oder Unterhaltsansprüchen kommt.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Grundsätzlich ist ein Ehevertrag dann sinnvoll, wenn die Vermögensverhältnisse beider Ehepartner sehr unterschiedlich sind, etwa ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist oder es sich um Unternehmer-Ehen handelt.
Prinzipiell ist ein Vertrag sinnvoll, wenn die Ehepartner für sich empfundene unangemessene Unterhalts- und Versorgungsansprüche im Scheidungsfall ausschließen möchten.
Auch bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Nationalitäten ist ein Ehevertrag zu empfehlen.
Wann ist ein Ehevertrag ungültig?
Dem Ehevertrag liegt die allgemeine Vertragsfreiheit zugrunde. Es müssen jedoch gewisse Formvorschriften und Regelungen darin enthalten sein, damit er rechtskräftig ist.
Ein Ehevertrag ist dann als ungültig, rechtswidrig oder sittenwidrig zu betrachten, wenn:
- darin gegen geltendes Recht verstoßen wird
- er sittenwidrige Vereinbarungen enthält
- er mit den darin vereinbarten Klauseln zulasten Dritter geht (z. B. das Kindeswohl gefährdet)
Ehevertrag nachträglich verändern – geht das?
Ja. Durch die einvernehmliche Entscheidung beider Ehepartner kann sowohl vor beziehungsweise kurz nach der Eheschließung (vorsorgender Ehevertrag), als auch bis kurz vor der Scheidung ein Ehevertrag geschlossen werden. In letzterem Fall kommen sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen infrage. Alle drei Übereinkünfte haben das Ziel, gewisse Regelungspunkte im Hinblick auf Vermögenswerte, den Versorgungsausgleich oder nacheheliche Unterhaltszahlungen bindend im Voraus festzulegen.
So viel kostet ein Ehevertrag
Für das Aufsetzen eines Ehevertrags fallen Notargebühren und gegebenenfalls ein Honorar für den beratenden Anwalt oder die Anwältin an. Die Notargebühren richten sich nach dem „Geschäftswert“ der zu regelnden Güter – und Vermögenswerte.
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