Fachanwälte für Erbrecht – Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg und Dirk Oelbermann
Das Erbe gut verwahrt wissen
Ist ein Todesfall in der Familie bzw. in der Geschäftsführung aufgetreten? Möchten Sie sich als Erblasser oder Erbe über das Erbrecht informieren? Dann ist eine umfangreiche Rechtsberatung unabdingbar; denn es kommen möglicherweise viele Fragen auf, die unsere Fachanwälte Ihnen im Rahmen einer Beratung in Bergisch Gladbach gerne beantworten.
Mögliche Fragen sind:
- Wer ist ein rechtlicher Erbe & wie benennt man anderweitig Erben?
- Wie können Ansprüche vermieden werden?
- Was ist der sogenannte „Pflichtteil“ im Erbrecht?
- Werden Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten berücksichtigt?
- Wann ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung unbedingt notwendig und sinnvoll?
- Kann der überlebende Ehegatte alleine über das Erbe der minderjährigen Kinder entscheiden?
- Kann der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreifen?
- Wie läuft die Testamentserstellung ab?
Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht unterstützen Sie, bei Bedarf auch mithilfe eines Notars, bei folgenden Sachverhalten:
- Die Organisation Ihres Erbes zu Lebzeiten
- Festlegung der Unternehmensnachfolge & Vermögensnachfolge für Gewerbe
- Erstellung eines Erbvertrages für Unternehmer
- Gestaltung eines (gemeinschaftlichen) Testamentes mit Anordnung von Vermächtnissen und Testamentsvollstreckung
- Eröffnung des Erbes eines verstorbenen Familienmitglieds
- Streitigkeiten um den Erbanteil
- Verzicht auf das Erbe
- Anfechtung von Testamenten
- Fragen zu Schenkung und Erbrecht in steuerlicher Hinsicht, Insbesondere lebzeitige Übertragung von Vermögen auf Kinder zur Vermeidung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Jetzt Termin vereinbaren:
Tel.: 02202 – 81 75 74 00
Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg
Ihr Anwalt für Erbrecht in Bergisch Gladbach
Fachanwalt Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg
Themengebiet:
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Dirk Oelbermann
Ihr Anwalt für Erbrecht in Bergisch Gladbach
Fachanwalt Dirk Oelbermann
Themengebiet:
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für IT-Recht
Das Erbrecht & seine Eigenschaften
Ganz gleich, ob Sie als Erblasser Ihre Erbschaft in Form eines Testamentes planen oder sich als Erbe bzw. Familienmitglied informieren möchten – so individuell wie der Erblasser, die Familie, das Unternehmen und das Erbe sind, kann auch das Erbrecht sein.
Das Erbe kann zum einen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge an bestimmte Personen mit verwandtschaftlichem Verhältnis übergehen oder aber in einem Testament individuell zugesprochen werden. Auch das Erbe in Form von Vermögen oder Sachgütern selbst kann unterschiedlich vererbt werden, nämlich im Ganzen oder in Teilen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in Bergisch Gladbach gerne zu Ihren Wünschen oder Fragen und vertreten Sie als Erblasser oder Erbe in Ihrer Sache.
Gesetzliche Erben & die gewillkürte Erbfolge durch Testament/Erbvertrag
Erben, die nach gesetzlicher Erbfolge laut BGB den Nachlass einer Privatperson erhalten, sind in erster Linie Lebens-/Ehepartner und Kinder, die alle zu gleichen Teilen erben. Dies gilt, wenn nichts Gegenteiliges in einem Testament beschlossen wird. Liegt ein Testament vor und ein gesetzlicher Erbfolger geht leer aus, kann dennoch der sogenannte „Pflichtteil“ in Anspruch genommen werden, der auch ausgeschlossenen Erben eine Hinterlassenschaft zuspricht. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann die rechtlich festgelegte Nachfolge ebenfalls zutreffen oder wird zuvor mit einem Rechtsanwalt in einem Erbvertrag individuell festgelegt.
Im Testament oder Erbvertrag eines Erblassers können zudem auch andere Erben ernannt werden (gewillkürte Erbfolge, wie zum Beispiel wohltätige Vereine, Freunde oder Ähnliches. Die im Testament festgeschriebene Erbfolge hat hierbei immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht klären Sie gerne über alle rechtlichen Bestimmungen in Ihrem individuellen Fall auf.
Diese und viele weitere Bereiche des Erbrechts besprechen unsere Anwälte mit Ihnen bei einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bergisch Gladbach.
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Bei einer Testamentsvollstreckung setzt der vom Erblasser ernannte Testamentsvollstrecker die letztwillige Verfügung um. Das bedeutet, dass der Nachlass eines Verstorbenen unter den Erben ordnungsgemäß aufgeteilt wird. Eine Testamentsvollstreckung findet nur statt, wenn der Erblasser dies in seinem Testament oder Erbvertrag anordnet.
Wann ist eine Testamentsvollstreckung nötig?
Hat der Erblasser seinen letzten Willen in einem Testament niedergeschrieben, braucht es im Normalfall eine Person, die sich darum kümmert. Oft kommt es vor, dass sich der Erbe/die Erbin oder die Erben nicht an das halten, was im letzten Willen verzeichnet ist.
Mit einer Testamentsvollstreckung kann dieses Problem umgangen werden. Eine Testamentsvollstreckung ist also nichts „nötiges“, sondern eine sinnvolle Maßnahme, um zu gewährleisten, dass der Nachlass ordentlich abgewickelt wird.
Wer kann Testamentsvollstrecker sein und was sind seine Aufgaben?
Einen Testamentsvollstrecker kann man wie einen verlängerten Arm des Erblassers sehen. Dieser kann jede vertraute Person sein, der Sie diese Aufgabe zutrauen. Die von Ihnen bestimmte Person kann das Amt jedoch auch ablehnen (im Nachhinein oder bei der Ernennung im Testament; vorausgesetzt er/sie wurde damit vertraut).
Holen Sie daher bereits im Voraus das Einverständnis bei der von Ihnen ausgewählten Vertrauensperson ein. Sobald das Testament inkraft tritt, kann der Testamentsvollstrecker zum Nachlassgericht gehen und erklären, dass er das Amt annimmt. Dort erhält er ein Zeugnis für die Richtigkeit der Beauftragung.
Gute Eigenschaften für einen Vollstrecker sind:
- Deutlich jüngeres Alter als der Erblasser
- Neutrale Person
- Besitz fachlicher Kenntnisse
- Durchsetzungs- und Mediationsfähigkeit
Ungünstig ist die Wahl eines Miterben.
Was bedeutet die Vollstreckung für die Erben?
Ein Testamentsvollstrecker agiert wie ein Schlichter. Er achtet darauf, dass der Nachlass ordnungsgemäß aufgeteilt wird und Interessen sowie Ansprüche der Erben bedacht werden.
So werden unnötige Streitigkeiten vermieden. Oft sehen die Erben den Vollstrecker nicht als Gewinn, sondern lästiges Übel an. Deshalb ist es als Erblasser wichtig, sich eingehende Gedanken zu machen, wer diese Rolle ausfüllen kann.
Im besten Fall läuft die Testamentsvollstreckung ohne Zwischenfälle und Zwist unter den Erben ab.