Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Die Zeitschrift Capital und das Marktforschungsinstitut Statista, eines der weltweit führenden Statistikportale, hat uns wiederholt nach Umfragebeteiligung von 3791 Anwälten nun im fünften Jahr in Folge zur Auszeichnung „Eine der besten Kanzleien für Privatmandanten 2024“ für das Fachgebiet Erbrecht in der Ausgabe 06/2024 in der Zeitschrift Capital gratuliert.
Fachanwälte Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg & Dirk Oelbermann in Düsseldorf: zuverlässige Vertretung im Erbrecht
Als umfangreichstes Rechtsgebiet im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wartet das Erbrecht mit umfassenden Gesetzestexten und komplizierten Konstellationen auf. Für den Laien kaum durchschaubar, bieten Fachanwalt Dr. jur. Schnorrenberg sowie Fachanwalt Herr Oelbermann in Düsseldorf eine qualifizierte Beratung in diesem Bereich. Ist ein Todesfall eingetreten, wird rechtliche Hilfestellung in verschiedenen Fragen erforderlich:
- Wer gehört zum Kreis der Erben?
- Welche Vorgaben wurden zur Erbfolge gemacht?
- Ist ein Erbschein notwendig?
- Was gehört zum Nachlass?
Für diese und weitere Fragen stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite.
Sie haben Fragen zum Erbrecht? Wir beraten Sie gerne:
Tel.: 0211 – 971 35 71
Dirk Oelbermann
Ihr Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Fachanwalt Dirk Oelbermann, zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
Themengebiet:
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für IT-Recht
Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg
Ihr Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Fachanwalt Dr. jur. Ulrich Schnorrenberg
Themengebiet:
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsgebietübergreifende Beratung im Erbrecht von unseren Fachanwälten in Düsseldorf
In unseren Kanzlein in Düsseldorf bieten unsere Rechtsanwälte eine erbrechtliche Beratung, die auch den angrenzenden Rechtsgebieten Beachtung schenkt. Dr. jur. Schnorrenberg ist nicht nur Fachanwalt für Erbrecht, sondern auch als Fachanwalt für Familienrecht tätig, was die Abwicklung erbrechtlicher Anliegen erleichtert – schließlich sind die beiden Rechtsgebiete ineinander verschlungen. Eine Übersicht über beide Bereiche erleichtert die strukturierte Herangehensweise an Ihren Fall.
Ihre Beratung durch Herrn Oelbermann bietet außerdem den Vorteil, dass er ebenfalls als Fachanwalt im IT-Recht arbeitet. Die beiden Rechtsgebiete sind an einigen Stellen zunehmend verzahnt, da z.B. Banken, Telekommunikationsunternehmen und soziale Medien wie Facebook in einem Todesfall aufgrund von online-Konten eingeschaltet werden müssen. Der sogenannte „Digitale Nachlass“ spielt eine immer größere Rolle in der Nachlassabwicklung.
Warum für ein rechtswirksames Testament zum Fachanwalt?
Ein Testament dient grundsätzlich der Erleichterung der Rechtsnachfolge im Todesfall. Ebenfalls kann der Erblasser dann bereits zu Lebzeiten gestalten wie sein Nachlass nach den eigenen Wünschen verteilt wird. Hierbei gibt es neben den Formalien für die Wirksamkeit der testamentarischen Verfügung – die allein bereits die Einschaltung eines Rechtsanwalts rechtfertigen und durch eine Geschäftsunfähigkeit oder Erblindung noch verkompliziert werden – noch weitere Voraussetzungen zu beachten. Deswegen sollten Sie für diese Angelegenheiten einen Anwalt konsultieren. Zu den Aufgaben des Rechtsanwalts gehören in diesem Zusammenhang die Planung der passenden Variante hinsichtlich Art und Gestaltung eines Testaments. Hier müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden:
- Wird eine oder mehrere Personen ohne Einschränkung zum Erben bestimmt?
- Ist eine Vor- & Nacherbschaft sinnvoll?
- Wie komplex ist die Zusammensetzung der Erbmasse?
- Wird ein Testamentvollstrecker für minderjährige Erben nötig?
Die Hauptschwierigkeit der Erstellung eines Testaments liegt darin, das vom Mandanten beabsichtigte Ziel mit dem Testament auch zu erreichen. Dazu gehört oft der Ausschluss eines gesetzlichen Erben oder die steuerrechtlich günstige Vererbung des Vermögens. Ohne qualifizierten Rat ist dies sehr schwierig. Wenden Sie sich daher frühzeitig an unsere Fachanwälte, damit Ihre Wünsche vollumfänglich realisiert werden können.
Wie regelt das Erbrecht den Pflichtteil einer Erbschaft?
Gesetzlich vorgesehen ist, dass ein bestimmter Personenkreis grundsätzlich Pflichtteilsansprüche erheben kann. Damit ist eine sogenannte „Enterbung“ nicht ohne Weiteres möglich. Der Pflichtteilsberechtigte hat nach einem Todesfall Anspruch darauf, zu Art und Höhe des Nachlasses unterrichtet zu werden. Dafür kann er auf Wunsch ein notarielles Nachlassverzeichnis über alle Vermögenswerte sowie vergangene Schenkungen und Zuwendungen des Erblassers erstellen lassen. Der Wert des Pflichtteils wird im Nachgang finanziell ausgezahlt. Um zu Ihrem Recht zu kommen, schalten Sie als Pflichtteilsberechtigter am besten einen im Erbrecht erfahrenen Anwalt ein. Wir sind in Düsseldorf gerne für Sie da!
Sie sind Erbe oder Erblasser? Wenden Sie sich an uns!
Tel.: 0211 – 971 35 71
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Unser Service für Sie
Die Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann – die Rechtsanwälte in Düsseldorf – bietet dank rechtsübergreifender Tätigkeitsgebiete individuelle Lösungen zu rechtlichen, steuerlichen sowie finanziellen Fragestellungen. Mandanten können dabei aus einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten, wie z.B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht, wählen und somit von einer umfassenden Beratung profitieren. Die Kanzlei besteht seit 1977 und findet mit einem Team aus vier Anwälten praktikable Lösungsstrategien für Ihre Rechtsanliegen. In und um Düsseldorf, d.h. von Bilk, Eller, Benrath, Holthausen, Pempelfort über Gerresheim, Wersten, Düsseltal bis hin zu Unterrath, Derendorf, Rath sowie in den Nachbarstädten Hilden, Neuss, Kaarst und Ratingen sind Betroffene, die kompetenten anwaltlichen Rat suchen, bei der Kanzlei Schnorrenberg • Oelbermann bestens aufgehoben.