Ihr Anwalt für Arbeitsverträge in Düsseldorf
Dem Arbeitsverhältnis aus § 611 BGB liegt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin zugrunde. Dieser legt die wesentlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses sowie die Rechten und Pflichten der beteiligten Parteien fest. Mitunter kann die Erstellung eines solchen Vertrages für juristische Laien Schwierigkeiten bereiten. Wir von der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei beraten und unterstützen Sie als Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf bei Ihren Fragen rund um vertragsspezifische Angelegenheiten.
Der Inhalt eines Arbeitsvertrages
Für beide Parteien des Arbeitsvertrages ist vor allem von Interesse, dass die Modalitäten der Tätigkeit umrissen werden. So muss ein solcher Vertrag Angaben zur Arbeitszeit, zum Tätigkeitsort und selbstverständlich auch zur Vergütung enthalten. Darüber hinaus sind Angaben zur Urlaubsgewährung, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigung und gegebenenfalls zur Kurzarbeit von besonderer Bedeutung.
Optional können auch weitere Nebenabreden aufgenommen werden:
- Aufnahme von Nebentätigkeiten
- Vereinbarung von etwaigen Vertragsstrafen
- Abfindungen im Fall der Kündigung
- Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages als Alternative zur Kündigung
- Verschwiegenheitsvereinbarung
Je komplexer die Vertragsbedingungen sind, desto sinnvoller ist es, einen Rechtsanwalt oder eine -anwältin bei der Erstellung oder zur Prüfung hinzuzuziehen.
Relevantes für Arbeitnehmende
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Rahmen eines Arbeitsvertrages verpflichtet, weisungsgebunden gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin hinsichtlich Ort, Zeit und Dauer tätig zu werden. Dabei sind sie angehalten, das Integritätsinteresse der Arbeitgeberpartei nicht zu verletzen. Ihnen wird mithin eine gewisse Treue- und Rücksichtnahmepflicht aufgebürdet. Bei Verletzung dieser vertraglichen Primärpflichten muss mit einer Abmahnung oder Kündigung gerechnet werden.
Relevantes auf Arbeitgeberseite
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben gegenüber dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin eine Beschäftigungspflicht sowie die Verpflichtung zur Vergütung dieser. Wie auch die andere Vertragspartei ist die Arbeitgeberpartei zur Treuepflicht und zur Rücksichtnahme auf Interessen des Gegenübers angehalten. Dabei ist auch auf die Gewährung des Erholungsurlaubs, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Erstellung eines berufsfördernden Arbeitszeugnisses im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu achten.
Vorteile bei Vertragserstellung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht
Es ist ratsam, den gewünschten Arbeitsvertrag von einem Rechtsanwalt oder einer -anwältin für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei erstellen zu lassen. Zwar darf der Betriebsrat, so er denn im Unternehmen vorgesehen und vorhanden ist, bei der Erstellung von Musterarbeitsverträgen mitwirken und die Einhaltung der Tarifverträge und gesetzlichen Bestimmungen überwachen. Eine konkrete Rechtskontrolle ist ihm als Aufgabe nicht zugewiesen. Diesem Defizit können unsere Rechtsanwälte und -anwältinnen in unser Düsseldorfer Kanzlei entgegenwirken. So können Sie als unsere Mandanten und Mandantinnen unerwünschte gesetzliche Lücken im Vertrag vermeiden.
Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei: Ihre Kanzlei in Düsseldorf
Unsere Rechtsanwälte und -anwältinnen der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei in Düsseldorf bringen langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht mit. Wir unterstützen sowohl Unternehmen als auch Angestellte als Mandanten und Mandantinnen mit unseren Fachkenntnissen bei ihren Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung!
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