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Abmahnung erhalten: Was Angestellte jetzt tun sollten!

Wenn Sie als Angestellte oder Angestellter eine Abmahnung erhalten haben, gilt zunächst: Ruhe bewahren und informiert handeln. Eine Abmahnung stellt eine formelle Rüge Ihres Arbeitgebers dar und kann bei wiederholtem Fehlverhalten zu weitreichenden Konsequenzen führen. Als Anwalt für Arbeitsrecht zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie nach Erhalt einer Abmahnung unternehmen können – von der angemessenen Reaktion bis hin zum möglichen Widerspruch.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Abmahnung – und wann ist sie überhaupt gültig?
  3. Was sollten Angestellte nach einer Abmahnung tun?
  4. Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
  5. Wie viele Abmahnungen sind nötig, bevor eine Kündigung kommt?
  6. Schritte, um eine Abmahnung anfechten zu lassen
  7. Zusammenfassung und Fazit
Mann übergibt Brief mit Abmahnung
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bewahren Sie nach einer Abmahnung Ruhe und dokumentieren Sie Ihr eventuelles Fehlverhalten präzise. Legen Sie Widerspruch ein, wenn die Vorwürfe unbegründet sind. 
  • Ihre Unterschrift unter einer Abmahnung bestätigt lediglich den Erhalt und nicht das Fehlverhalten. Sie sind nicht verpflichtet, zu unterschreiben.
  • Ist eine Abmahnung unverhältnismäßig oder unberechtigt, so können Sie sie anfechten und aus der Personalakte entfernen lassen. Reichen Sie gegebenenfalls eine Gegendarstellung ein oder leiten Sie rechtliche Schritte ein.

Was ist eine Abmahnung – und wann ist sie überhaupt gültig?

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge Ihres Arbeitgebers, die auf ein Fehlverhalten Ihrerseits hinweist und für den Wiederholungsfall Konsequenzen wie eine Kündigung androht. Damit eine Abmahnung gültig ist, muss sie das Fehlverhalten konkret beschreiben, auf die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten hinweisen, zur Unterlassung auffordern und mögliche Konsequenzen bei einer Wiederholung nennen. 
Häufige Fehler von Arbeitgebern sind unklare Formulierungen, fehlende Beweissicherung oder das Ausbleiben einer Anhörung Ihrerseits. Eine Abmahnung kann auch unwirksam sein, wenn Ihr Fehlverhalten geringfügig oder einmalig war und keine vorherige Ermahnung ausgesprochen wurde. In solchen Fällen hat die Abmahnung keine rechtliche Wirkung.


Was sollten Angestellte nach einer Abmahnung tun?

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es für Sie als Angestellte oder Angestellter entscheidend, systematisch und informiert vorzugehen.

Zunächst sollten Sie das angebliche Fehlverhalten detailliert dokumentieren. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und alle relevanten Umstände. Sammeln Sie Beweise wie E-Mails, Nachrichten oder Zeugenaussagen, die Ihre Sichtweise unterstützen. Diese sorgfältige Beweissicherung ist essenziell, um im Falle eines Widerspruchs oder einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung Ihre Position klar darzulegen. Sie haben das Recht, gegen eine Abmahnung Widerspruch einzulegen oder eine Beschwerde einzureichen – insbesondere wenn Sie die Vorwürfe für unbegründet halten. Es gibt keine gesetzliche Frist für einen Widerspruch. Dennoch ist es ratsam, zeitnah zu handeln, um Ihre Position deutlich zu machen. Ein Widerspruch kann schriftlich erfolgen und sollte eine klare Darstellung Ihrer Sichtweise sowie entlastender Beweise enthalten.


Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Die Unterschrift unter einer Abmahnung bestätigt in der Regel nur den Erhalt des Dokuments und bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie das Fehlverhalten anerkennen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben. Wenn Sie die Abmahnung nicht anerkennen möchten, können Sie dies vermerken oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. In jedem Fall gilt: Unterschreiben Sie zunächst nicht und holen Sie sich vor der Unterzeichnung oder Abgabe rechtlichen Rat ein, um Ihre Rechte zu wahren.


Wie viele Abmahnungen sind nötig, bevor eine Kündigung kommt?

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine festgelegte Anzahl von Abmahnungen, die zwingend einer Kündigung vorausgehen müssen. Vielmehr beurteilt sich die Notwendigkeit einer Kündigung individuell nach der Schwere Ihres Fehlverhaltens und den spezifischen Umständen Ihres Einzelfalls. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann bereits eine einzige Abmahnung ausreichend sein, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Laut § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann eine Kündigung aus wichtigen Gründen erfolgen, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortsetzen. Das bedeutet, dass die Situation so schwerwiegend sein muss, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. In der Regel ist vor dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, Ihr Fehlverhalten ist so gravierend, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist.


Schritte, um eine Abmahnung anfechten zu lassen

Wenn Sie eine unberechtigte Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernen lassen möchten, sollten Sie zunächst den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Achten Sie darauf, ob sie fehlerhafte Informationen enthält. Versuchen Sie dann, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, um Ihre Sichtweise darzulegen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie eine schriftliche Gegendarstellung einreichen und darum bitten, diese in Ihrer Personalakte zu vermerken. Falls auch das nicht hilft, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Abmahnung entfernen zu lassen, wenn sie unzutreffend oder unverhältnismäßig ist.

Um wiederholte Abmahnungen zu vermeiden, ist es wichtig, Ihr Verhalten am Arbeitsplatz regelmäßig zu überprüfen und sich gegebenenfalls anzupassen. Sind Sie sich unsicher oder liegt ein deutliches Fehlverhalten Ihres Arbeitgebers vor, so empfehlen wir Ihnen, sich rechtlichen Rat einzuholen.


Zusammenfassung und Fazit

Eine Abmahnung stellt eine formelle Rüge für ein Fehlverhalten dar und bringt bei Wiederholung die Gefahr einer Kündigung mit sich. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, besonnen und überlegt auf eine Abmahnung zu reagieren. Durch sorgfältige Dokumentation, gegebenenfalls das Einlegen eines Widerspruchs und die Einholung rechtlichen Rates können Sie Ihre Position stärken und sich vor weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, proaktiv und informiert zu agieren, um Ihr Arbeitsverhältnis langfristig zu schützen.

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