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Geschlossene Adoption: Rechte leiblicher Eltern

Eine Adoption ist für alle Beteiligten nicht nur ein emotionaler Prozess, sondern kann auch eine Reihe an rechtlichen Folgen mit sich bringen. Viele Paare können sich durch eine Adoption den Traum einer Familie erfüllen. Doch welche Rechte haben die leiblichen Eltern des Kindes dabei? Haben sie ein Recht auf Informationen oder Umgang mit dem Kind? 

Wir erläutern Ihnen im folgenden Beitrag alles Wissenswerte rund um das Thema der geschlossenen Adoption und wie Sie mit Herausforderungen und Konflikten in diesem Zusammenhang umgehen können. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rechte leiblicher Eltern vor der Adoption
  3. Rechtliche Stellung während des Adoptionsprozesses
  4. Leibliche Eltern und ihre Rechte nach der Adoption
  5. Konstellation bei offenen Adoptionen
  6. Herausforderungen und Konflikte
Glückliche Eltern mit ihrer Adoptivtochter
fizkes – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder können nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern zur Adoption freigegeben werden. 
  • Durch die Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Verhältnisse zu den leiblichen Eltern vollständig und unwiderruflich. 
  • Bei einer offenen Adoption kann unter Umständen der Kontakt zum leiblichen Kind erhalten bleiben. 

Rechte leiblicher Eltern vor der Adoption

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Eltern die Pflicht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen (Sorgerecht). Dazu sind die Eltern vor der Adoption eines Kindes gesetzlich verpflichtet. Dies umfasst vor allem 

  • die Personensorge, also die Sorge um das Kind persönlich,
  • und die Vermögenssorge, sprich die Verantwortung für das Vermögen des oder der Minderjährigen. 

Diese Pflichten haben die Eltern gemeinschaftlich in gegenseitigem Einvernehmen und zum Wohl des Kindes auszuüben. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten der Eltern, wie zum Beispiel die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die Bestimmung seines Aufenthalts. 

Soll ein Kind zur Adoption freigegeben werden, kann dies nur durch die Einwilligung der leiblichen Eltern geschehen, auch wenn diese noch minderjährig sind. Ausnahmen bestehen lediglich für die Fälle, in denen aufgrund einer Kindeswohlgefährdung die Einwilligung des leiblichen Vaters ersetzt werden kann. Diese Entscheidung bringt weitreichende Folgen mit sich und sollte daher gut überlegt sein. Deutschlandweit gibt es dafür spezielle Anlaufstellen, bei denen sich Eltern über den Prozess einer Adoption und die Möglichkeiten dazu informieren und beraten lassen können. 

Rechtliche Stellung während des Adoptionsprozesses

Wenn die leiblichen Eltern den Entschluss gefasst haben, ein Kind zur Adoption freizugeben, führt der erste Weg zu einer Adoptionsvermittlungsstelle. Hier sollte noch einmal eine umfassende Beratung stattfinden, um sich der Tragweite des Adoptionsprozesses klar zu werden. Durch die Adoption verliert das Kind sämtliche Verwandtschaftsbeziehungen zu den leiblichen Eltern sowie Unterhalts- und Erbansprüche. Rechtlich gesehen wird das Kind vollständig und unwiderruflich als Kind der Adoptiveltern eingestuft. 

Die Auswahl der geeigneten Adoptivfamilie trifft die Adoptionsvermittlungsstelle. Dabei haben die leiblichen Eltern meist die Möglichkeit, eigene Wünsche, wie zum Beispiel die Größe der Familie oder konkrete Lebensumstände anzubringen. Oftmals spielt dabei auch die Frage nach der Art des Erziehungsstils eine Rolle für die leiblichen Eltern. Diese Wünsche und Vorstellungen für das Kind werden bei der Auswahl der Adoptiveltern meist so gut es geht berücksichtigt. 

Leibliche Eltern und ihre Rechte nach der Adoption

Nach der Adoption sind die leiblichen Eltern und das adoptierte Kind rechtlich gesehen nicht mehr miteinander verwandt. Dies bedeutet unter anderem, dass 

  • die Sorgerechtspflichten der leiblichen Eltern entfallen,
  • grundsätzlich kein Anspruch auf Kontakt oder Umgang zu dem Kind mehr besteht,
  • das Kind keine Unterhalts- oder Erbansprüche an die leiblichen Eltern stellen kann. 

Wichtig ist, dass dies den leiblichen Eltern vor der Adoption bewusst ist. Einen Anspruch darauf, dass sie das Kind auch nach der Adoption noch regelmäßig sehen oder Informationen zu ihm erhalten, besteht folglich nicht und kann daher auch nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Die Möglichkeit, an der Entwicklung des Kindes teilzuhaben, besteht nur, wenn die Adoptiveltern dies akzeptieren. Dies kann zum Beispiel in einem Kennenlerngespräch mit den Adoptiveltern geklärt werden. 

Konstellation bei offenen Adoptionen

Mittlerweile sind immer mehr Eltern zu einer offenen Adoption bereit. In diesen Fällen kann dem Wunsch der leiblichen Eltern, Informationen zum Kind zu erhalten, entsprochen werden. Dadurch können die leiblichen Eltern, zum Beispiel durch regelmäßige Updates seitens der Adoptionsvermittlungsstelle oder durch Briefe der Eltern oder sogar des Kindes selbst, über das Leben des Kindes informiert werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn alle Beteiligten dem zustimmen. Daher bietet es sich an, bereits im Vorfeld die genauen Adoptionsvereinbarungen zu besprechen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig festzulegen, ob das adoptierte Kind – insofern es dies möchte – Kontakt zu seinen leiblichen Eltern aufnehmen kann. Oftmals möchten leibliche Eltern auch anonym bleiben und keinen Kontakt zum Kind aufnehmen. Auch dieser Wunsch sollte im Rahmen der Adoption klar kommuniziert und akzeptiert werden. 

Herausforderungen und Konflikte

Eine Adoption ist ein sehr emotionales Thema – für alle Beteiligten. Es ändern sich dadurch grundlegend die Familien- und Verwandtschaftsverhältnisse: Eine Familie gewinnt ein Familienmitglied hinzu, während eine andere eines verliert. Dabei können sich Herausforderungen und Konflikte ergeben – insbesondere wenn Unklarheiten über die rechtlichen Folgen entstehen. Daher ist es sehr wichtig, von Anfang an alle Rechte und Pflichten zu kommunizieren und die Möglichkeit einer offenen Adoption zu erläutern. 
Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns als Anwälte für Familienrecht in Düsseldorf wenden. Wir informieren und beraten Sie gerne zu den Themen der Adoption und weiteren familienrechtlichen Konstellationen.

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