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Patchwork-Familien und Erbrecht: Tipps zur Konfliktvermeidung bei komplexen Familiensituationen

Familiensituationen, in denen ein oder beide Partner bereits vorher verheiratet waren und ggf. auch eigene Kinder mit in die neue Partnerschaft bringen, sind heutzutage kein ungewöhnliches Bild. Das deutsche Erbrecht ist auf solche Patchwork-Familien jedoch nicht unbedingt ausgelegt, da dieses Gesetz nach wie vor von einem klassischen und traditionellen Modell der Ehe und Familie ausgeht. Demnach kennt das Gesetz keine Regelungen für die Konstellation, in der ein Partner nach der Ehescheidung oder dem Tod des anderen eine neue Bindung eingeht. Wie Sie beim Thema Erbrecht in Patchwork-Familien Konflikte vermeiden und die Nachlassregelung dennoch Ihren Wünschen anpassen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Verständnis des Erbrechts in Patchwork-Familien
  3. Tipp 1: Ein Testament erstellen
  4. Tipp 2: Beratung durch einen Anwalt
  5. Tipp 3: Offene Kommunikation
  6. Tipp 4: Mediation in Betracht ziehen
  7. Fazit 
Porträt einer Patchwork-Familie
thesweetsheep – stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze

  • In Patchwork-Familien sind die Kinder nur mit einem der Elternteile verwandt, der andere ist ein Stiefelternteil. 
  • Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge können nur leibliche Kinder sowie Verwandte und der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin den Nachlass erben. 
  • Durch die Errichtung eines Testaments kann die Erbfolge auch anderweitig verfügt werden. 

Verständnis des Erbrechts in Patchwork-Familien

In Patchwork-Familien treffen oftmals Paare aufeinander, die bereits eigene Kinder haben und diese in die Beziehung bzw. neue Ehe mitbringen. Folglich sind diese nur von einem Elternteil leibliche Kinder, sprich mit ihnen verwandt. Der andere Partner ist ein Stiefelternteil, zu dem keine Verwandtschaft besteht. Dem gegenüber steht jedoch das deutsche Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich ein Erbrecht nur für Verwandte des Erblassers bzw. der Erblasserin vorsieht. 

Nach diesen Normen erben zunächst die (leiblichen) Kinder des Erblassers bzw. der Erblasserin und der Ehepartner oder die Ehepartnerin als Erben der ersten Ordnung. Sind solche nicht vorhanden, geht das Erbrecht auf die Eltern bzw. weitere Abkömmlinge über. Nichteheliche Partner und Partnerinnen oder Stiefkinder werden nach dem gesetzlichen Erbrecht grundsätzlich nicht am Erbe beteiligt und gehen folglich “leer aus”. 

Tipp 1: Ein Testament erstellen

Sollten diese rechtlichen Folgen unerwünscht sein und besteht der Wille, dass auch Stiefkinder und nichteheliche Partner und Partnerinnen am Nachlass beteiligt werden, kann die Errichtung eines Testaments Abhilfe schaffen. Durch dieses kann von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden und es gilt stattdessen das, was der Erblasser oder die Erblasserin in seinem bzw. ihrem Testament verfügt hat. Dabei können nicht nur einzelne Personen als Erben und Erbinnen bestimmt, sondern auch ganz klar ausgeschlossen werden. Wichtig bei der Errichtung eines Testaments ist es, dass dieses wirksam ist. Dabei kommt es vor allem auf folgende Punkte an: 

  • Das Testament muss handschriftlich geschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. 
  • Es muss inhaltlich klar formuliert werden, um Auslegungsfehler zu vermeiden. 
  • Der Erblasser bzw. die Erblasserin muss testierfähig, sprich geschäftsfähig sein. 
  • Bestehen bereits frühere – ggf. sogar gemeinsame Ehegattentestamente – die dem neuen Testament inhaltlich entgegenstehen könnten, bedarf dies einer rechtlichen Begutachtung. 

Tipp 2: Beratung durch einen Anwalt

Damit das Testament auch rechtswirksam erstellt wird, bietet es sich an, hierbei eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen. Dieser oder diese klärt Sie über die rechtlichen Folgen Ihrer testamentarischen Verfügung auf und behandelt mit Ihnen auch die Themen rund um das Erbrecht, wie zum Beispiel eventuelle Pflichtteilsansprüche oder den Anfall von Erbschaftsteuer. Dabei steht eine ganzheitliche, persönliche Beratung Ihres Einzelfalls ebenso im Mittelpunkt wie die Vereinbarung der Interessen Ihrer gesamten Patchwork-Familie. 

Insbesondere in Patchwork-Familien ergeben sich komplexe Fragen im Erbrecht, deren Beantwortung durch einen Spezialisten oder eine Spezialistin mit entsprechender Fachkenntnis und Erfahrung erfolgen sollte. Wenden Sie sich daher in diesen Fällen am besten an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht mit der entsprechenden Kompetenz. 

Tipp 3: Offene Kommunikation

Innerhalb von Patchwork-Familien lassen sich Konflikte meist durch frühzeitige und offene Gespräche miteinander gut minimieren. Dabei kommt es darauf an, dass alle Familienmitglieder zu Wort kommen und ihre Interessen geltend machen können. Auch eigene Kinder sowie die Stiefkinder sollten gleichermaßen angehört werden, damit sich diese nicht benachteiligt oder ausgeschlossen fühlen und mit den rechtlichen Regelungen einverstanden sind. Vor allem im Hinblick auf die Nachlassregelung ist es wichtig, gemeinsam die Familiensituation zu klären. Beispiele für wichtige Fragen dabei wären: 

  • Welches Vermögen ist vorhanden? 
  • Wer bringt welche Kinder mit ein und sind diese noch minderjährig? 
  • Wie ist das Verhältnis zu den Ex-Partnern oder Ex-Partnerinnen bzw. wie sollen diese beteiligt werden? 
  • Wie sollen die Kinder und der überlebende Partner abgesichert werden?
  • Wie kann mit Pflichtteilsansprüchen umgegangen werden? 

Tipp 4: Mediation in Betracht ziehen

Sind die Fronten jedoch schon so verhärtet, dass Gespräche nicht zielführend sind oder lassen sich Konflikte nicht mehr vermeiden, kann eine Mediation einen sehr positiven Einfluss auf die Familiensituation haben und bei Meinungsverschiedenheiten helfen. Das Thema Erbrecht ist bereits von Grund auf ein emotionales Thema – kommen dann noch eventuelle Spannungen durch die neue Familienkonstellation innerhalb einer Patchwork-Familie dazu, können Streitigkeiten schnell Überhand nehmen. In diesen Fällen kann es helfen, die Situation von einer neutralen Person begutachten zu lassen. 

Der Mediator oder die Mediatorin führt mit allen Beteiligten Gespräche, die darauf ausgerichtet sind, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es muss nicht immer ein teures und für alle Beteiligten belastendes Gerichtsverfahren sein – die Mediation stellt dazu die eindeutig kostengünstigere und stressfreiere Variante der Konfliktlösung dar. Mediationen können sowohl von Rechtsanwälten und -anwältinnen als auch von Notaren und Notarinnen mit entsprechender Weiterbildung sowie von fachfremden Mediatoren und Mediatorinnen durchgeführt werden. 

Fazit

Die rechtliche Einordnung von Patchwork-Familien kann sich schwierig gestalten, da das deutsche Recht nicht auf Familienkonstellationen dieser Art ausgelegt ist. Umso wichtiger ist es, rechtliche Themen, wie die Nachlassregelung, frühzeitig zu planen und zu kommunizieren, um Konflikte im Zusammenhang mit dem Erbrecht in Patchwork-Familien zu vermeiden. Wir stehen Ihnen dabei als Anwälte und Anwältinnen für Erbrecht beratend und unterstützend zur Seite. Dabei können Sie auf unsere Empathie sowie Professionalität und Kompetenz – auch in anspruchsvollen Fällen – vertrauen. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Anwaltskanzlei.

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