Mit Antritt des Erbes geht in der Regel auch eine Erbschaftssteuer einher. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht können wir Sie dabei unterstützen, die Erbschaftssteuer zu reduzieren oder gar gänzlich zu umgehen. Welche Möglichkeiten Sie haben, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Erbschaftssteuer – was ist das?
- Erbschaftssteuer nach Verwandtschaftsgrad
- Erbschaftssteuer bei Immobilien umgehen
- Erbe: Steuer bei Schenkungen
- Wie kann ein Anwalt oder eine Anwältin helfen?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erbschaftssteuer richtet sich nach der Höhe des Erbes sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser bzw. Erblasserin und Erben bzw. Erbin.
- Bei Immobilien kann die Erbschaftssteuer durch Einzug der Erben und Erbinnen wegfallen.
- Schenkungen zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile gegenüber dem Erbfall bieten.
Erbschaftssteuer – was ist das?
Die Erbschaftssteuer gehört zu den umstrittensten Einnahmequellen des Staates. Oft wird argumentiert, dass das Einkommen des Erblassers bzw. der Erblasserin bereits mehrfach versteuert wird, bis es überhaupt zum Erbfall kommt. Tatsächlich gibt es beim Erbe nach wie vor Freibeträge, bis zu deren Höhe das Erbe steuerfrei entgegengenommen werden kann. Der Antritt einer Erbschaft muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Annahme mitgeteilt werden, wobei ein formloses Schreiben genügt. Wie bei der Einkommenssteuer, ist auch die Erbschaftssteuer gestaffelt, wobei der höchste Erbsteuersatz mit 50% angesetzt ist.
Erbschaftssteuer nach Verwandtschaftsgrad
Die Steuerklassen richten sich bei der Erbschaftssteuer nicht bloß nach der Höhe des Erbes, sondern auch nach dem Verwandtschaftsgrad. Dabei werden folgende Differenzierungen vorgenommen:
- Steuerklasse 1: Eltern, Ehegatte bzw. Ehegattin, eingetragener Lebenspartner bzw. eingetragene Lebenspartnerin, Kinder und deren direkte Nachkommen
- Steuerklasse 2: Geschwister und deren Kinder, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und etwaige ehemalige Ehepartner oder -partnerinnen
- Steuerklasse 3: alle übrigen Personen – beispielsweise Freunde und Freundinnen, Nachbarn und Nachbarinnen, Kollegen und Kolleginnen, Lebenspartner und -partnerinnen
Die finale Erbschaftssteuer ergibt sich daher aus dem Wert der Erbsache und dem Verwandtschaftsverhältnis. Mit einer Heirat oder Adoption lässt sich die Erbsteuerklasse beispielsweise verbessern. Auch „indirektes“ Vererben kann die Erbschaftssteuer mindern. Beispielsweise indem zunächst direkte Verwandte, beispielsweise die eigenen Eltern, als Erben und Erbinnen eingesetzt werden, welche dann wiederum an ihre Enkel und Enkelinnen in gerader Linie steuergünstig vererben können.
Erbschaftssteuer bei Immobilien umgehen
Bei Immobilien lässt sich die Erbschaftssteuer am ehesten umgehen, wenn die eingesetzten Erben und Erbinnen selbst in die vererbte Immobilie einziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Einzug innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme des Erbes erfolgt und als Hauptwohnsitz fungiert. In wenigen Ausnahmefällen kann die Erbschaftssteuer auf Immobilien zudem wegfallen, wenn der Erbe bzw. die Erbin nachweist, dass er aus nachvollziehbaren, zwingenden Gründen nicht einziehen kann und daher die Immobilie veräußern muss.
Erbe: Steuer bei Schenkungen
Obwohl auch bei Schenkungen Steuern anfallen, können diese mit einem geschickten Zeitplan erheblich gemindert oder gar gänzlich umgangen werden – beispielsweise durch mehrfache Nutzung der Freibeträge. Während beim Erbe der Freibetrag einmalig auf die gesamte Summe verrechnet wird, können Schenkungen mehrmals erfolgen, wobei die Freibeträge der Schenkungssteuer mit einer Frist von zehn Jahren einhergehen. Wer also eine Summe, die unter dem Freibetrag liegt, verschenkt und zehn Jahre später erneut eine weitere Summe, die ebenfalls unter dem Freibetrag liegt, verschenkt, kann zu Lebzeiten über sein Vermögen bestimmen und eine etwaige Erbschaftssteuer umgehen bzw. deutlich minimieren.
Wie kann ein Anwalt oder eine Anwältin helfen?
Erbschaften umfassen eine Vielzahl an Wertanlagen, sodass eine individuelle juristische Beratung durch erfahrene Anwälte und Anwältinnen für Erbrecht vorteilhaft sein kann. Die Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei steht Ihnen bei Fragen zu Erbrecht und Erbschaftssteuer zur Seite.