Wenn eine Person verstirbt, folgt für die Hinterbliebenen oft eine schwere Zeit. Herrscht zusätzlich noch Uneinigkeit über das Erbe, stehen alle Beteiligten vor großen Herausforderungen und rechtlichen Fragen, die ein Laie oder eine Laiin meist nicht beantworten kann – zu komplex ist das Erbrecht. Es ist schließlich auch das umfangreichste Rechtsgebiet, das im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden ist.
Eine Möglichkeit, eine Erbschaft nachzuweisen, ist der Erbschein. Wir von der Schnorrenberg • Oelbermann Anwaltskanzlei in Düsseldorf und Bergisch Gladbach erklären Ihnen als erfahrener Anwalt für Erbrecht, was genau ein Erbschein ist, welche Kriterien er erfüllen muss und nennen Ihnen fünf Gründe, warum er wichtig und sinnvoll ist.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was genau ist ein Erbschein?
- Diese Kriterien muss ein Erbschein erfüllen
- Gründe für einen Erbschein
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Erbschein gibt Auskunft darüber, wer Anspruch auf ein Erbe hat.
- Einen Erbschein erhalten Sie beim Amtsgericht, indem Sie entsprechende Nachweise einreichen.
- Ein Erbschein ist unter anderem dann notwendig, wenn es kein beglaubigtes Testament gibt, Erben oder Erbinnen aber ihren Anspruch auf ein Erbe nachweisen müssen.
Was genau ist ein Erbschein?
Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist der Nachweis über eine Erbschaft. Es handelt sich um eine amtliche Urkunde, in der festgeschrieben steht, dass eine Person Anspruch auf das Erbe hat. Sollte es sich um eine Erbengemeinschaft handeln, bezeugt ein Erbschein, wie groß der jeweilige Anteil am Erbe ist. Bei letzterer ist die Rede von einem Teilerbschein. Gib es keine Erbengemeinschaft, sprechen wir von einem Alleinerbschein. Der Erbschein muss da beantragt werden, wo die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat.
Diese Kriterien muss ein Erbschein erfüllen
Eine Frist zur Beantragung müssen Sie nicht einhalten. Wir empfehlen aber, einen Erbschein bei Bedarf unmittelbar nach dem Tod der angehörigen Person zu stellen. Denn einerseits können in der Zwischenzeit Ansprüche verfallen. Andererseits kann das Ausstellen, je nach Ausgangslage, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Erbscheinverfahren können bis zu mehreren Jahren dauern.
Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen. Dazu gehören:
- Personalausweis
- Testament (Original oder beglaubigte Kopie)
- Sterbeurkunde
Das trifft vor allem zu, wenn Sie Alleinerbe oder -erbin sind und ein Testament vorliegt. Die Situation ist aber bei weitem nicht immer so klar. Es können weitere Unterlagen wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden sowie Familienstammbücher erforderlich sein, insbesondere dann, wenn es kein Testament gibt.
Gründe für einen Erbschein
Die wichtigsten fünf Gründe für einen Erbschein sind:
Es wurden Immobilien geerbt
Wenn eine Immobilie vererbt wurde, muss der Erbe oder die Erbin als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden. Auch, wenn der Erbe oder die Erbin die Immobilie verkaufen möchte, muss eine Änderung im Grundbuch erfolgen. Sofern hier kein beglaubigtes Testament vorliegt, ist ein Erbschein erforderlich.
Für Behördengänge und Kontoangelegenheiten
Auch bei Behörden und Versicherungen gilt: Wenn es kein beglaubigtes Testament gibt, ist oftmals ein Erbschein notwendig, um sich als rechtmäßiger Erbe oder rechtmäßige Erbin auszuweisen. Über das Konto einer verstorbenen Person darf diejenige Person verfügen, die eine Vollmacht dafür besitzt, die ausdrücklich bis über den Tod hinausgeht. Sobald die gesetzliche Erbfolge greift, kann die Bank einen Erbschein als entsprechenden Nachweis verlangen.
Im Falle von Zwangsvollstreckung
Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubigerin der verstorbenen Person einen Vollstreckungstitel hat, kann auch der- oder diejenige einen Erbschein beantragen. Das ist vorrangig dann der Fall, wenn der Gläubiger oder die Gläubigerin eine Zwangsvollstreckung gegen den Erben oder die Erbin durchführen möchte.
Im geschäftlichen Kontext
Auch im geschäftlichen Kontext ist es erforderlich, dass Erben oder Erbinnen ihr Recht nachweisen. Das gilt zum Beispiel, wenn die verstorbene Person Eigentümer oder Eigentümerin einer Firma war. Denn wenn der oder die Verstorbene hier nicht vorgesorgt und zu Lebzeiten entschieden hat, was mit dem Unternehmen passiert, tragen die Erben und Erbinnen die Verantwortung. Um hier handlungsfähig zu sein, kann ein Erbschein erforderlich sein.
Die verstorbene Person hat sich außerhalb Deutschlands aufgehalten
Sofern sich eine verstorbene Person hauptsächlich im Ausland aufgehalten hat, kann es Änderungen in der Erbfolge geben. Denn das Erbrecht in anderen Ländern gleicht nicht zwangsläufig dem in Deutschland. Der sogenannte Fremdrechtserbschein gibt dann Auskunft über den Nachlass einer Person, der jedoch nach ausländischem Erbrecht vererbt wird.
Wir verstehen, dass es nicht immer einfach ist, erbrechtliche Angelegenheiten korrekt zu regeln. Wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifelsfall Unterstützung durch eine Rechtsvertretung zu suchen. Denn Experten und Expertinnen auf dem Gebiet kennen Ihre Rechte bis ins Detail.