Wenn ein Verstorbener oder eine Verstorbene einen Nachlass zurücklässt, gibt es genaue Regelungen, wie das Vermögen aufgeteilt wird. Vor allem dann, wenn es keinen Erbvertrag oder kein gültiges Testament gibt, werden diese Regelungen angewandt. Wir bei der Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann wissen genau, welche Regelungen das Erbrecht vorschreibt. Damit Sie im Streitfall zu Ihrem Recht kommen, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber, welche Regeln die gesetzliche Erbfolge beinhaltet und wie Sie diese im Zweifel umgehen können.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Erbfolge – so wird das Erbe verteilt
- So wird das Erbe prozentual verteilt
- Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten
© ArLawKa – stock.adobe.com
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn es kein gültiges Testament oder einen gültigen Erbvertrag gibt. Die genauen Regelungen zur Aufteilung und Rangfolge werden im Erbrecht geregelt.
- Auch wenn das Testament nicht das gesamte Erbe umfasst oder Erben oder Erbinnen dieses ausschlagen, greift die gesetzliche Regelungen.
- Lassen Sie sich im Zweifel über die fachgerechte Anwendung der Erbfolge von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten, damit Sie zu Ihrem rechtmäßigen Anteil kommen.
Die gesetzliche Erbfolge – so wird das Erbe verteilt
Häufig liegt bei einem Versterben der Fall vor, dass kein Testament oder Erbvertrag vorliegt oder gefunden werden kann. Dann kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, die die Aufteilung und die Rangfolge genau regelt.
Dabei kommen folgende Personen in die Gunst des Erbes:
- Der Ehepartner oder die Ehepartnerin erhalten einen Anteil
- Die Kinder erhalten einen gleich großen Anteil
- Die Enkel rücken an Rang zwei, wenn die Kinder nicht mehr leben
- Die Eltern sind an Rang drei
- Die Geschwister erhalten an Rang vier einen Teil des Erbes
- Großeltern, Onkel und Tanten liegen auf dem nächsten Platz
- Wenn alle diese Parteien nicht vorhanden sind, erbt der nächste Verwandte
So wird das Erbe prozentual verteilt
Wie die genaue Verteilung des Erbes erfolgt, hängt davon ab, welche nahen Verwandten noch leben und wie viele es davon gibt. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann Sie dazu beraten und bei Bedarf die genaue Verteilung errechnen. Wenn ein Erbe oder eine Erbin dieses ablehnt oder sogar als erbunwürdig eingestuft wird, können sich die Verteilungen ebenfalls verschieben.
Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten
Bei einem Erbe kann es schnell um große Summen gehen. Wenn Sie daher Zweifel haben, ob Sie den rechtmäßigen Anteil erhalten, sollten Sie sich daher unbedingt rechtlich beraten lassen. Ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Erbrecht kann Ihren Fall genau prüfen. So können Sie sicher sein, dass Sie auch wirklich Ihren gerechten Anteil erhalten.
Vor allem auch dann, wenn ein Testament einige Personen enterbt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das Testament anzufechten. Häufig werden vorgegebene Formen nicht berücksichtigt oder andere Fehler gemacht. All diese Faktoren machen eine Anfechtung möglich, sodass Sie im Zweifel dennoch Ihren Anteil am Erbe erhalten können.