Nicht immer bedeutet erben auch gleich, Reichtum zu erhalten. Denn eine verstorbene Person kann durchaus auch Verbindlichkeiten an ihre Nachkommen weitergeben. In diesem Fall ergibt es durchaus Sinn, das Erbe auszuschlagen. Doch was bedeutet das überhaupt und wie funktioniert es? Die Rechtsanwälte Schnorrenberg und Oelbermann aus Düsseldorf und Bergisch Gladbach klären diese und alle weiteren Fragen zu diesem Thema.
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Welche Gründe sprechen dafür, ein Erbe auszuschlagen?
Es gibt unterschiedliche Gründe, die dafür sprechen, ein Erbe auszuschlagen. In der Regel wird dieses in einem Testament oder auch in einem speziellen Erbvertrag geregelt. Alternativ kann auch eine gesetzliche Erbfolge herangezogen werden. Folgende Gründe sprechen dafür, das Erbe auszuschlagen:
1) Schulden
Wenn Sie Schulden geerbt haben, sollten Sie das Erbe grundsätzlich nicht antreten. Denn sonst müssen Sie diese begleichen und Ihre finanzielle Situation würde im Nachhinein schlechter aussehen als vorher.
2) Laufende Privatinsolvenz
Wenn gerade eine Verbraucherinsolvenz besteht, fällt das Erbe in die sogenannte Insolvenzmasse. In diesem Fall würde es dann durch die Insolvenzverwaltung an die Gläubigerinnen und Gläubiger weitergegeben werden. Somit hätten Sie auch in diesem Fall keinen Vorteil durch das Erbe und sollten es ausschlagen.
3) Stark sanierungsbedürftiges Gebäude geerbt
Häufig wird auch eine Immobilie vererbt. Bevor Sie in einem solchen Fall den Nachlass annehmen, sollten Sie den Zustand prüfen lassen. Dafür lohnt es sich durchaus, eine Fachkraft zurate zu ziehen. Wenn das Haus nur mit einem sehr hohen Kostenaufwand saniert werden kann und Sie dadurch selbst noch Geld in die Modernisierung stecken müssen, gilt es ebenfalls, die Erbschaft zu überdenken.
4) Steuern
Wenn Sie Geld oder Güter erben, müssen Sie diese versteuern. Hierbei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel Ihre Steuerklasse, der sogenannte Steuerfreibetrag und vor allem auch der Verwandtschaftsgrad. Wenn sich durch die Versteuerung Nachteile für Sie ergeben, sollten Sie auch in diesem Fall das Erbe ausschlagen.
5) Andere Gründe
Sollten Sie mit der Erblasserin oder dem Erblasser kein besonders gutes Verhältnis mehr gehabt haben und waren eventuell sogar zerstritten, kann dies gegen die Annahme des Erbes sprechen. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie von ihr oder ihm aus anderen Gründen kein Geld annehmen wollen.
Innerhalb welcher Frist muss das Erbe ausgeschlagen werden?
Ab dem Tag, an dem Sie die Erbschaft angeboten bekommen, haben Sie maximal sechs Wochen Zeit, diese auszuschlagen. Beachten Sie dabei aber, dass Sie darüber nur informiert werden, wenn die oder der Verstorbene ein Testament beim Gericht hinterlegt hat. Ansonsten müssen Sie sich eigenständig erkundigen, wer die Erben sind.
Wie funktioniert eine Erbausschlagung?
Wie oben bereits erwähnt, werden Sie, sofern ein Testament erstellt wurde, vom Nachlassgericht über den Tod der Erblasserin oder des Erblassers informiert. In dem Schreiben steht zudem auch immer, ob bereits irgendeine andere angehörige Person das Erbe vor Ihnen ausgeschlagen hat. Wenn kein Testament erstellt wurde, geht das Gericht davon aus, dass Sie selbst erfahren haben, dass es zu einem Todesfall gekommen ist.
Leider wissen das längst nicht alle Betroffenen. Daher kommt es nicht selten vor, dass die oben beschriebene Frist von sechs Wochen verstreicht. In diesem Fall müssten Sie das Erbe antreten. Dabei es ist egal, ob es sich um ein Vermögen oder um Verbindlichkeiten handelt.
Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, beraten wir Sie als Kanzlei für Erbrecht in Düsseldorf sehr gerne!