Urlaub – das ist die schönste Zeit des Jahres. Auch Sie träumen von erholsamen Tagen in der Ferne? Doch wie viel Urlaub steht Ihnen als Arbeitnehmer eigentlich zu? Und dürfen Sie diesen nehmen, wann Sie wollen oder müssen Sie sich an bestimmte Vorschriften halten?
Wir von der Anwaltskanzlei Schnorrenberg • Oelbermann kennen uns mit den arbeitsrechtlichen Regelungen rund um den Urlaub aus und klären Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer gerne über Rechte und Pflichten auf.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen jedem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub zu. Zwar können Tarif- oder Arbeitsverträge für den Arbeitnehmer bessere Lösungen vereinbaren, doch die gesetzlichen Vorgaben dürfen Arbeitgeber nicht unterschreiten. Arbeitet der Beschäftigte auf Teilzeitbasis, so wird der Urlaubsanspruch entsprechend heruntergerechnet.
Entscheidend für die Berechnung ist, wie viele Tage der Arbeitnehmer in der Woche tatsächlich arbeitet. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird die Arbeitszeit über das Jahr verteilt als Grundlage herangezogen. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
- 6 Tage/Woche: 24 Urlaubstage
- 5 Tage/Woche: 20 Urlaubstage
- 4 Tage/Woche: 16 Urlaubstage
- 3 Tage/Woche: 12 Urlaubstage
- 2 Tage/Woche: 8 Urlaubstage
- 1 Tag/Woche: 4 Urlaubstage
Darf der Arbeitnehmer entscheiden, wann er Urlaub nimmt?
Grundsätzlich: ja. Die Entscheidung, wann und wie lange der Urlaub sein soll, liegt erst einmal beim Arbeitnehmer. Allerdings darf sich der Beschäftigte nicht selbst beurlauben, sondern muss dem Arbeitgeber einen Urlaubsantrag vorlegen. Dieser wiederum hat laut § 7 Abs. 1 BUrlG die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Verweigert der Arbeitgeber den gewünschten Urlaub zu Unrecht, muss dieser den Arbeitnehmer entschädigen, sofern dieser seine Urlaubstage nicht mehr vor Ende des Übertragungszeitraums antreten kann.
Außerdem können dringliche betriebliche Gründe dem Urlaubswunsch des Beschäftigten entgegenstehen. Da der Urlaub auch mit den anderen Kollegen abgestimmt werden muss, können auch soziale Gründe für einen abgelehnten Urlaubsantrag sprechen. Zumindest teilweise erlischt das Recht des Arbeitnehmers auf die freie Wahl seiner Urlaubszeit im Hinblick auf die Betriebsferien. Sind diese im Unternehmen geplant, müssen alle Arbeitnehmer oder zumindest eine Abteilung in diesem Zeitraum Urlaub nehmen.
Wie ist die gesetzliche Regelung bei Urlaub & Krankheit?
Selbst, wenn es für den Arbeitgeber noch so hinderlich ist: Krankheitstage dürfen grundsätzlich nicht mit dem Jahresurlaub verrechnet werden. Denn: Krankheit ist kein Urlaub! Auch, wenn der Beschäftigte bereits Monate krank gewesen ist, darf er immer seinen vollen Jahresurlaub nehmen. Laut § 7 Abs. 1 BUrlG darf der Arbeitgeber auch einen Urlaub im Anschluss an eine längere Krankheitszeit nicht verweigern.
Weiterhin schützt das Gesetz den Arbeitnehmer, wenn dieser wegen Krankheit seinen Jahresurlaub nicht in der vorgeschriebenen Zeit nehmen konnte. Ist dies der Fall, so darf der Mitarbeiter die restlichen Urlaubstage auch noch nach dem Ende des Übertragungszeitraumes nehmen.
Wir als Kanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf beraten Sie sehr gerne bei weiteren Fragen.
Danke für die Erklärung, dass jeder Mitarbeiter bis zu vier Wochen Urlaub haben kann. Mein Bruder erzählte mir, dass sein Chef ihn auf zwei Wochen Urlaub beschränkt hat. Ich werde meinem Bruder sagen, dass er mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt sprechen soll, um rechtliche Hilfe für seine Situation zu erhalten.